Zehn Jahre in der Schweiz, drei davon in den letzten fünf vor dem Gesuch, und am Tag des Gesuchs eine Niederlassungsbewilligung C. Die Einzelheiten stecken darin, wie die Jahre gezählt werden.
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Das ist ein Teil davon. Der ganze Weg auf belongswiss.appEin kurzer Auslandsaufenthalt mit der Absicht zurückzukehren unterbricht den Aufenthalt nicht. Als aufgegeben gilt Ihr Aufenthalt in der Schweiz aber, wenn Sie sich abmelden oder wenn Sie tatsächlich mehr als sechs Monate im Ausland leben (Art. 33 BüG), und die Zeit danach zählt nicht zu den zehn Jahren.
Eine Ausnahme: Ein Auslandsaufenthalt von bis zu einem Jahr für Ihren Arbeitgeber oder zur Aus- oder Weiterbildung gilt weiterhin als kurze Abwesenheit (Art. 16 BüV). Belong Switzerland kann einen Arbeits- oder Studienaufenthalt nicht von einem anderen unterscheiden, deshalb misst die Karte Standing in der App jeden Aufenthalt an den sechs Monaten und nennt die Ausnahme.
Unabhängig von der Einbürgerung erlischt eine Bewilligung B oder C sofort mit der Abmeldung, und ohne Abmeldung nach sechs Monaten im Ausland. Kurze Besuche in der Schweiz lassen die sechs Monate nicht neu beginnen. Eine Bewilligung C kann bis zu vier Jahre im Ausland aufrechterhalten werden, wenn Sie es vor Ablauf der sechs Monate beantragen (Art. 61 AIG, Art. 79 VZAE).
Jedes Jahr zwischen dem 8. und dem 18. Geburtstag zählt doppelt, so dass weniger Kalenderjahre die zehn ergeben können. Sechs tatsächlich hier gelebte Jahre brauchen Sie trotzdem. Belong Switzerland zählt ab dem Datum, das Sie angeben, und kennt Ihr Alter nicht. Klären Sie das deshalb mit Ihrem Kanton, wenn es Sie betrifft.
Nein, die zehn Jahre sind Jahre in der Schweiz. Neu beginnen können die zwei bis fünf Jahre, die Ihr neuer Kanton verlangt, und eine allfällige Frist in der Gemeinde.
418 Fragen zu Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft, Bereich für Bereich in der Reihenfolge der Bürgerrechtsverordnung, mit einer Fehlerliste und verteilter Wiederholung. Einen Probetest gibt es nicht, weil es keinen nationalen Prüfungsbogen gibt, den man nachbilden könnte.
Geschrieben von Belong Switzerland zu den vier Bereichen von Art. 2 BüV. Es sind nicht die amtlichen Fragen eines Kantons, und die Fragen zu Ihrem Kanton und Ihrer Gemeinde schreiben wir nicht.
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