Sie werden auf drei Ebenen zugleich Schweizerin oder Schweizer: Bürgerin oder Bürger Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und der Schweiz. Alle drei reden mit, in einer festen Reihenfolge.
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Das ist ein Teil davon. Der ganze Weg auf belongswiss.appJede Zeile stammt aus dem Bürgerrechtsgesetz (BüG), der Bürgerrechtsverordnung (BüV) oder von der Seite des SEM.
Der Bund legt das Minimum fest: zehn Jahre in der Schweiz, eine Niederlassungsbewilligung C, eine erfolgreiche Integration, Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen und keine Gefährdung der Sicherheit. Das Verfahren im Kanton und in der Gemeinde regelt das kantonale Recht (Art. 15 BüG).
Deshalb unterscheiden sich die Kantone darin, wie lange Sie bei ihnen gewohnt haben müssen, zwei bis fünf Jahre (Art. 18 BüG), ob sie Ihre Kenntnisse schriftlich oder im Gespräch prüfen, welche zusätzlichen Integrationskriterien sie vorsehen (Art. 12 BüG) und in ihren Gebühren. In manchen Gemeinden stimmt ein Rat oder sogar die Gemeindeversammlung über die Gesuche ab. Eine Ablehnung ist immer zu begründen (Art. 16 BüG), und Sie können sie bei einem kantonalen Gericht anfechten (Art. 46 BüG).
Haben Kanton und Gemeinde ihre Prüfung abgeschlossen, bleiben sie zuständig, auch wenn Sie in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton ziehen (Art. 18 BüG, Art. 12 BüV). Ein Umzug vorher kann bedeuten, dass die kantonale und kommunale Frist neu beginnt.
Die Schweiz anerkennt die doppelte Staatsangehörigkeit seit dem 1. Januar 1992 ohne Einschränkung. Ob Sie Ihre bisherige behalten dürfen, hängt vom Recht Ihres anderen Landes ab, und das SEM rät, die Behörden dieses Landes zu fragen.
Kein Bundesgesetz legt eine fest. Die acht Monate der Verordnung sind das Ziel des SEM für die Bewilligung des Bundes, und das eine Jahr ist die Frist des Kantons danach.
Minderjährige Kinder, die mit Ihnen zusammenleben, werden in der Regel einbezogen. Ab 12 Jahren wird ihre eigene Integration altersgerecht geprüft, und ab 16 müssen sie schriftlich erklären, dass sie Schweizerin oder Schweizer werden wollen (Art. 30 und 31 BüG).
418 Fragen zu Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft, Bereich für Bereich in der Reihenfolge der Bürgerrechtsverordnung, mit einer Fehlerliste und verteilter Wiederholung. Einen Probetest gibt es nicht, weil es keinen nationalen Prüfungsbogen gibt, den man nachbilden könnte.
Geschrieben von Belong Switzerland zu den vier Bereichen von Art. 2 BüV. Es sind nicht die amtlichen Fragen eines Kantons, und die Fragen zu Ihrem Kanton und Ihrer Gemeinde schreiben wir nicht.
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