Die ordentliche Einbürgerung verlangt 10 Jahre in der Schweiz, und der Aufenthalt ist die erste von 6 Voraussetzungen. Unten steht jede einzelne so, wie die App sie nennt, mit Datum, dazu der Weg für Ehegatten, die Sechs-Monats-Grenze für Auslandsaufenthalte und was nach dem Gesuch geschieht.
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Die Regeln sind ein Teil davon. Der ganze Weg auf belongswiss.appDie App zählt ab dem Datum, das Sie angeben. Sie zählt die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Geburtstag nicht doppelt, Zeit mit einer Bewilligung F nicht zur Hälfte und nicht die zwei bis fünf Jahre, die Ihr Kanton im Kanton und in der Gemeinde verlangt. Sie bildet weder die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner einer Schweizerin oder eines Schweizers ab, die den kürzeren Aufenthalt haben, aber im ordentlichen Verfahren mit einer Bewilligung C, noch Paare, die im Ausland leben.
Das Bürgerrechtsgesetz kennt weitere erleichterte Wege, die die App ebenfalls nicht abbildet. Wenn einer davon für Sie in Frage kommt, klären Sie ihn mit Ihrem Kanton oder dem SEM, nicht mit der App.
Wer mehr als sechs Monate im Ausland lebt oder sich abmeldet, gibt damit seinen Aufenthalt in der Schweiz auf, und die Zeit danach zählt nicht zu den zehn Jahren. Die App zieht sie nicht von Ihrem Datum ab. Bis zu einem Jahr im Ausland für Ihren Arbeitgeber oder zur Ausbildung gilt weiterhin als kurze Abwesenheit. Fragen Sie bei der Einbürgerungsbehörde Ihres Kantons nach.
Der erste Absatz ist der Snapshot, mit dem die App rechnet. Die Liste ist Art. 33 BüG, Art. 16 BüV, Art. 61 AIG und Art. 79 VZAE, so wie der Guide der App zum Aufenthalt sie liest. Belong Switzerland misst Ihren längsten Auslandsaufenthalt an der Sechs-Monats-Grenze, und eine geplante Reise zeigt, was sie bewirken würde, bevor Sie sie buchen.
Für die ordentliche Einbürgerung zehn Jahre in der Schweiz, drei davon in den fünf Jahren vor dem Gesuch, und am Tag des Gesuchs eine Bewilligung C (Art. 9 BüG). Die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Geburtstag zählen doppelt, bei mindestens sechs tatsächlich hier gelebten Jahren, und Ihr Kanton verlangt zusätzlich zwei bis fünf Jahre im Kanton. Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern können nach fünf Jahren einreichen, mit drei Jahren Ehe und Zusammenleben (Art. 21 BüG).
Ja. Zeit mit einer Bewilligung B oder C zählt voll zu den zehn Jahren, aber am Tag des Gesuchs brauchen Sie eine Bewilligung C: Eine Bewilligung B genügt nicht, wie lange Sie sie auch haben. Zeit mit einer Bewilligung F zählt zur Hälfte, Zeit im Asylverfahren (N) oder mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L zählt nicht.
Die Schweiz anerkennt die doppelte Staatsangehörigkeit seit dem 1. Januar 1992 ohne Einschränkung. Ob Sie Ihre bisherige behalten dürfen, hängt vom Recht Ihres anderen Landes ab.
Kein Bundesgesetz legt eine Frist für Gemeinde und Kanton fest, und die Kantone unterscheiden sich um Monate und manchmal Jahre. Das SEM entscheidet über die Einbürgerungsbewilligung des Bundes in der Regel innert acht Monaten nach Eingang des vollständigen Dossiers (Art. 23 BüV), und der Kanton entscheidet danach innert eines Jahres (Art. 14 BüG).
Das SEM verlangt CHF 100 für eine erwachsene Person, CHF 150 für ein gemeinsam einreichendes Ehepaar und CHF 50 für eine minderjährige Person, die allein einreicht (Art. 25 BüV). Kanton und Gemeinde erheben eigene Gebühren, die ihre Kosten nicht übersteigen dürfen (Art. 35 BüG), deshalb ist der Gesamtbetrag von Kanton zu Kanton sehr verschieden. Bei Ehegatten verlangt das SEM CHF 500, dazu bis zu CHF 400 für den Bericht des Kantons.
Heute nicht. Sie verlangt ein Recht auf Einbürgerung nach fünf Jahren. Der Bundesrat und beide Kammern des Parlaments haben sie abgelehnt, und sie ändert nichts, solange Volk und Stände sie nicht an einer Abstimmung annehmen. Bis zum 30. September 2026 war kein Abstimmungstermin festgelegt.
Belong Switzerland nimmt Ihr Datum der Einreise und jede Reise, die Sie gemacht haben, und zeigt Ihnen die Strecke, die tatsächlich Ihre ist: Ihre Jahre in der Schweiz, Ihren längsten Auslandsaufenthalt gegen die Sechs-Monats-Grenze, was Sie in der Hand haben und was nicht.
Keine erfundenen Termine. Es entscheiden Ihre Gemeinde, Ihr Kanton und das SEM, und sobald Sie das Gesuch eingereicht haben, zählt die App die Tage seither.
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Einen nationalen Einbürgerungstest gibt es nicht. Ihr Kanton prüft Grundkenntnisse der Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft der Schweiz, in einem schriftlichen Test, einem Gespräch oder beidem, und viele Kantone fragen auch nach dem Kanton und der Gemeinde.
Wie jeder der 26 Kantone prüft
Rechtsstand 1. Oktober 2026, Snapshot 2026.1, mit der Einbürgerungsbewilligung des Bundes vom SEM. Zur amtlichen Quelle. Belong Switzerland ist kein staatliches Angebot und nicht mit dem SEM, einem Kanton oder einer Gemeinde verbunden. Die App leistet keine Rechtsberatung.